Aufnahmeantrag mit Rollschuhleihvertrag

    Ich bitte um die Aufnahme in den RSV 1911 Einbeck e.V.

    Antragsteller / Erziehungsberechtigter

    FrauHerr







    Form d. Mitgliedschaft

    aktives Mitgliedgesetzlicher VertreterFreizeitgruppepassives MitgliedFamilienmitgliedschaft

    Familienmitgliedschaft

    Kinder unter 18 Jahre (bei einer Familienmitgliedschaft bitte die Kinder einzeln aufführen)

    Kind 1 / Mitglied 1:

    weiblichmännlich



    Form der Mitgliedschaft:
    aktives MitgliedKinderturnenFreizeitgruppe

    Kind 2 / Mitglied 2:

    weiblichmännlich



    aktives MitgliedKinderturnenFreizeitgruppe

    Kind 3 / Mitglied 3:

    weiblichmännlich



    aktives MitgliedKinderturnenFreizeitgruppe

    Kind 4 / Mitglied 4:

    weiblichmännlich



    aktives MitgliedKinderturnenFreizeitgruppe

    Monatliche Beiträge:

    (Veränderung lt. Satzung vorbehalten)

    Einzelmitgliedschaften:

    Aktive 12,00 €

    Freizeitgruppe 6,00 €

    Passivmitgliedschaft 3,00 €

    Trainer 3,00€

    Kinderturnen 4,00 €

    Familienmitgliedschaft:

    18,00 €

    Leihrollschuhe:

    5,00 €

    Der Verleih von Rollschuhen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen:

    Nutzung des Leihgegenstandes:

    Die Rollschuhe werden dem Leiher bis auf weiteres zur Verfügung gestellt. Die Rollschuhe dürfen nur für vom RSV Einbeck angesetzten Trainings-Stunden oder Wettkämpfe genutzt werden. Es sind Schuhschoner zu tragen.

    Schadensersatz:

    Für den Fall, dass die Leih-Rollschuhe für andere als in diesem Vertrag aufgeführten Zwecke verwendet werden, müssen diese sofort an den RSV Einbeck zurückgegeben werden. Für Schäden, die durch vertragswidrige Verwendung der Rollschuhe entstehen, haftet der Leiher bzw. sein gesetzlicher Vertreter persönlich. Für abhanden gekommene Rollschuhe muss voller Ersatz geleistet werden.

    Wartung:

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Rollschuhe regelmäßig gepflegt werden müssen. Für die Wartung ist der Gerätewart des RSV Einbeck Ansprechpartner und stellt geeignetes Material zur Verfügung.

    Eigentum des RSV Einbeck:

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Leih-Rollschuhe handelt, die auch während der Leihdauer Eigentum des RSV Einbeck bleiben. Die Leih-Rollschuhe dürfen nur an Mitglieder des RSV Einbeck ausgegeben werden.

    Erklärung zu Satzung und Datenschutzerklärung:


    Die Beitragszahlung erfolgt vierteljährlich im Voraus durch das Lastschriftverfahren.

    SEPA-Lastschriftmandat






    Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein Radsportverein 1911 Einbeck e.V. auf mein Konto bezogenen Lastschriften einzulösen.
    Gläubiger-ID des Vereins: DE89ZZZ00001385273
    Zahlungsart: wiederkehrende Zahlungen

    Aufnahmenantrag übermitteln

    Nach dem Senden des Aufnahmeantrags erhalte ich eine E-Mail mit allen eingegebenen Daten, die ich zum nächsten Training ausgedruckt und unterschrieben mitbringe.